Kein Anspruch auf Aufhebung der Nebenbestimmung „Duldung für Personen mit ungeklärter Identität“ bei Verweigerung der Abgabe einer sog. „Freiwilligkeitserklärung“
Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig mit einem den Beteiligten heute zugestelltem Urteil vom 26. August 2026 entschieden. Der Kläger, ein somalischer Staatsangehöriger, wendet sich gegen den seiner Duldung beigefügten Zusatz „für Personen mit ungeklärter Identität“. Er reiste im Jahr 2014 in die Bundesrepublik Deutschland ein. Ein in diesem Jahr gestellter Asylantrag und vier in den Folgejahren […]