Wasserschutzgebietsverordnung „Stollen Alexandria“ im Westerwald unwirksam
Die Rechtsverordnung über die Festsetzung des Wasserschutzgebiets „Stollen Alexandria“ im Westerwald ist unwirksam. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz. Der im oberen Westerwald gelegene „Stollen Alexandria“ wurde ursprünglich zu Entwässerungszwecken im Rahmen der ehemaligen Bergwerkstätigkeit angelegt. Nach Einstellung des Grubenbetriebs im Jahr 1961 wurde der Stollen mit seinem natürlichen Abflussverhalten als Wasserlieferant nutzbar gemacht […]