BUND scheitert mit Klage auf Aufhebung der Enteignung seines Grundstücks im Tagebau Hambach
Der BUND Landesverband NRW kann nicht verlangen, dass die vom Land Nordrhein-Westfalen vorgenommene Enteignung (bergrechtlich: Grundabtretung) eines im Eigentum des BUND stehenden Wiesengrundstücks aufgehoben wird. Das hat das Oberverwaltungsgericht heute durch Urteil entschieden. Der BUND ist seit 1997 Eigentümer des 500 qm großen Wiesengrundstücks, das im Bereich des von der beigeladenen RWE Power AG betriebenen […]