Fahrrad-Demonstration „Tour de Natur 2026“ darf auf heutiger Etappe Autobahn A 5 nicht befahren
Der für das Versammlungsrecht zuständige 8. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs hat soeben die Beschwerde des Anmelders gegen die gestrige Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gießen über das Verbot des Befahrens der A 5 auf dem Streckenabschnitt Anschlussstelle Bad Nauheim – Anschlussstelle Butzbach zurückgewiesen. Die vom Antragsteller geplante Fahrraddemonstration von Frankfurt am Main bis Erfurt sah nach der Anmeldung […]