Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat mit heute bekanntgewordenem Beschluss vom 31. Juli 2023 der Beschwerde des Bund Naturschutz in Bayern e.V. (BN) stattgegeben und die Genehmigung für einen Kiesabbau und die damit verbundene Teilrodung eines Bannwaldes in Planegg vorläufig außer Vollzug gesetzt.
Bannwälder sind besonders schützenswerte Wälder nahe Siedlungsgebieten, denen eine außergewöhnliche Bedeutung u.a. für das Klima und den Wasserhaushalt zukommt.
Das Landratsamt München hatte einem Unternehmen die Genehmigung für einen Kiesabbau in Planegg erteilt. Die Genehmigung umfasste die Erlaubnis, hierfür ein Stück eines Bannwaldes zu roden. Der hiergegen gerichtete Eilantrag des BN wurde in erster Instanz vom Verwaltungsgericht München abgelehnt.
Der BayVGH gab der Beschwerde des BN nun statt, hob den Beschluss des Verwaltungsgerichts auf und setzte die Genehmigung vorläufig bis zur Entscheidung in der Hauptsache außer Vollzug.
Zur Begründung der Eilentscheidung führte das Gericht aus, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Rodungserlaubnis nicht vorlägen. Es müsse sichergestellt sein, dass als Ersatz für den zu rodenden Bannwald ein Wald neu begründet werde, der in Ausdehnung und Funktionen annähernd gleichwertig sei oder zumindest werden könne. Dies habe die zuständige Fachbehörde im Hinblick auf die im Bescheid vorgesehenen Ersatzflächen bislang nicht nachvollziehbar dargelegt. Im Übrigen sei die Genehmigung ermessensfehlerhaft, weil sie den Willen des Gesetzgebers, Bannwäldern den höchst möglichen Schutz zukommen zu lassen, nicht ausreichend berücksichtige. Das Argument, dass nur ein kleines Stück Bannwald gerodet werde, überzeuge nicht, weil der Bannwald sonst im Wege einer „Salamitaktik“ seiner Funktionen beraubt werden könne.
Gegen den Beschluss des BayVGH gibt es kein Rechtsmittel.