Das Verwaltungsgericht hat mit einem soeben den Beteiligten bekannt gegebenen Beschluss der 4. Kammer vom 13. November 2020 den Eilantrag eines Antragstellers abgelehnt, mit dem dieser gegenüber dem Polizeipräsidium Mittelhessen ein gefahrenabwehrrechtliches Einschreiten begehrt.
Der Antragsteller begehrte die Verpflichtung des Polizeipräsidiums, Wald-, Forst- und Rodungsarbeiten insbesondere, aber nicht nur der Firmen DEGES GmbH sowie der von ihr beauftragten KSM Forstservice GmbH, welche Rodungs- und Fälltätigkeiten vornehmen, aus gefahrenabwehrrechtlichen Gründen von Baumfällarbeiten abzuhalten, soweit diese in einem Umkreis von 90 Metern um den Antragsteller vorgenommen werden.
Zur Begründung führte er insbesondere aus, dass es bei den vergangenen Rodungsarbeiten insbesondere im Herrenwald mehrfach dazu gekommen sei, dass Fällarbeiten unmittelbar neben Baumhäusern oder ähnlichem stattgefunden hätten. Er selbst halte sich im Dannenröder Wald auf, wo seit dieser Woche die Räumungsarbeiten stattfinden.
Das Verwaltungsgericht führte in seiner Entscheidung aus, dass das Hessische Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung keine Rechtsgrundlage enthalte, auf die der Antragsteller sein Begehren stützen könne. Insbesondere seien polizeiliche Gefahrenabwehrmaßnahmen primär gegen denjenigen zu richten, der eine Gefahr verursache. Dies sei in der vorliegenden Konstellation nicht die mit den Rodungsarbeiten betraute Firma, sondern vielmehr der Antragsteller selbst, der sich in den Gefahrenbereich von Baumfällarbeiten begebe. Im Übrigen verweist das Verwaltungsgericht in seiner Entscheidung darauf, dass der Antragsteller primär um Rechtsschutz vor den Zivilgerichten nachsuchen müsse, weil der Polizei der Schutz privater Rechte – wie vorliegend Leib und Leben des Antragstellers – nur dann obliege, wenn gerichtlicher Schutz nicht rechtzeitig zu erlangen ist.
Die Entscheidung (Beschluss vom 13. November 2020, Az.: 4 L 3837/20.GI) ist noch nicht rechtskräftig. Die Beteiligten können dagegen binnen zwei Wochen Beschwerde beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel einlegen.