Eilantrag der Gemeinde Blaichach gegen die Nutzung einer Flüchtlingsunterkunft durch das Landratsamt Oberallgäu bleibt erfolglos

Das Verwaltungsgericht Augsburg hat mit Beschluss vom 11. November 2025 einen Eilantrag der Gemeinde Blaichach gegen die beabsichtigte Nutzung eines Anwesens als Flüchtlingsunterkunft abgelehnt.

Das Landratsamt Oberallgäu hatte der Gemeinde Blaichach am 3. November 2025 mitgeteilt, dass das in ihrem Ortsteil „Gunzesried Säge“ befindliche Anwesen „Heubethof“ als Flüchtlingsunterkunft in Betrieb genommen werden soll und am 4. November 2025 bereits erste Personen dort einziehen werden. Die Gemeinde hat am 5. November 2025 gegen dieses Vorgehen einen Eilantrag mit dem Ziel erhoben, dass Landratsamt Oberallgäu zu verpflichten, das Anwesen bis zum Erlass einer Baugenehmigung nicht als Unterkunft zur Unterbringung von Flüchtlingen und/oder Asylbegehrenden zu nutzen.
Mit Beschluss vom heutigen Tage lehnte das Verwaltungsgericht Augsburg den Eilantrag ab. Zur Begründung hat die zuständige 4. Kammer darauf hingewiesen, dass dem Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz bereits das erforderliche Rechtsschutzbedürfnis fehlt. Denn die Gemeinde habe ungeachtet einiger Bedenken mit Gemeinderatsbeschluss vom 29. Mai 2024 eine Duldung zur Nutzung des „Heubethofs“ als Asylbewerberunterkunft für bis zu 50 Personen erteilt. Mit dieser positiven Entscheidung habe die Gemeinde einen Vertrauenstatbestand geschaffen und das Landratsamt habe erst daraufhin im September 2024 das Anwesen angemietet. An diese in Kenntnis des Vorhabens abgegebene und eindeutig zum Ausdruck gebrachte Erklärung sei die Gemeinde gebunden, so dass es ihr verwehrt sei, im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes den Erlass einer vorläufigen Nutzungsuntersagung zu begehren.