Fachanwalt Verwaltungsrecht Stuttgart – FAQ

Führt der Wiedererwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit nach Einbürgerung automatisch zum Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit?


Nein, nicht automatisch. Zwar sah § 25 StAG (alte Fassung) grundsätzlich vor, dass die deutsche Staatsangehörigkeit verloren geht, wenn nach der Einbürgerung eine andere Staatsangehörigkeit ohne Beibehaltungsgenehmigung wieder angenommen wird.
Allerdings hat das Bundesverwaltungsgericht klargestellt:
Der Verlust ist nur wirksam, wenn er im Einzelfall verhältnismäßig ist.
Das gilt besonders, weil damit auch die Unionsbürgerschaft verloren geht.
Deshalb muss immer geprüft werden:
Ist der Verlust unter Berücksichtigung aller Umstände gerechtfertigt?
Wenn eine solche Prüfung nicht erfolgt ist, darf der Verlust nicht einfach festgestellt werden – und die betroffene Person kann ihre deutsche Staatsangehörigkeit behalten.
Quelle: https://www.bverwg.de/de/pm/2026/14

Dürfen private Krankenversicherungen Diagnosen aus Rechnungen der Versicherten ohne deren Einwilligung auswerten, um Personen für Vorsorgeprogramme zu identifizieren?

Nein. Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass eine solche Auswertung ohne vorherige Einwilligung der Versicherten nicht zulässig ist. Zwar kann die Verarbeitung von Gesundheitsdaten grundsätzlich für Vorsorgezwecke gerechtfertigt sein, doch überwiegen in diesem Fall die Interessen der Versicherten. Zudem müssen Versicherte transparent über die Nutzung ihrer Daten informiert werden. Eigenmächtige Analysen zur Einladung zu Gesundheitsprogrammen ohne Einwilligung verstoßen daher gegen die Datenschutzbestimmungen.
Quelle: https://www.bverwg.de/de/pm/2026/16

Darf die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) vom Bundesnachrichtendienst (BND) im Rahmen ihrer datenschutzrechtlichen Kontrolle Einsicht in vom Präsidenten des BND getroffene Anordnungen für nachrichtendienstliche Aufklärungsmaßnahmen („CNE‑Maßnahmen“) verlangen und diese im Verwaltungsgerichtsprozess durchsetzen?

Nein. Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass die Klage der BfDI auf Einsicht in solche Anordnungen gegen den BND unzulässig ist, weil der einschlägige gesetzliche Anspruch (§ 63 BNDG i. V. m. § 28 Abs. 3 BVerfSchG) der BfDI keine durchsetzbare Rechtsposition verleiht, die sich im Wege einer verwaltungsgerichtlichen Klage geltend machen lässt. Die BfDI kann lediglich eine Beanstandung gegenüber dem Bundeskanzleramt erheben, aber nicht gerichtlich erzwingen, dass der BND ihr Einsicht gewährt.
Quelle: https://www.bverwg.de/de/pm/2026/15