Das Verwaltungsgericht Ansbach hat mit Urteil vom 24. November 2025 die Klage zweier Eigentümer eines Hauses in der Altstadt in Rothenburg ob der Tauber auf Erteilung einer Genehmigung zur Errichtung einer Photovoltaikanlage auf ihrem Hausdach abgewiesen und dem Denkmalschutz den Vorrang eingeräumt.
Die Kläger, die ihr Wohnhaus in der Altstadt in Rothenburg ob der Tauber renovieren und energetisch sanieren, möchten in diesem Zug auf ihrem Hausdach eine Photovoltaikanlage mit schwarzen Paneelen errichten. Da die Altstadt von Rothenburg ob der Tauber unter denkmalschutzrechtlichem Ensembleschutz steht und die Stadt eine Baugestaltungssatzung zum Schutzes ihres Ortsbildes hat, die Photovoltaikanlagen in der Altstadt verbietet, benötigen die Kläger für ihr Vorhaben eine denkmalschutzrechtliche Erlaubnis sowie eine Abweichung von der genannten Satzung. Nachdem die Stadt ihnen diese versagt hatte, wandten sich die Kläger an das Verwaltungsgericht Ansbach, um die Erteilung der Erlaubnisse gerichtlich durchzusetzen.
Die 17. Kammer des Verwaltungsgerichts Ansbach wies die Klage ab und räumte dem Denkmalschutz vorliegend den Vorrang ein. Bei der Altstadt von Rothenburg ob der Tauber handle es sich um ein herausragendes, besonders schützenswertes Denkmal, ein einzigartiges Ensemble einer mittelalterlichen Altstadt mit geschlossener roter und bisher ungestörter Ziegel-Dachlandschaft, in der schwarze Aufdach-Solarpaneele einen störenden Fremdkörper darstellen würden. Dies wurde im Rahmen der mündlichen Verhandlung, die im Ratssaal der Stadt Rothenburg stattgefunden hat, von Seiten des Landesamtes für Denkmalschutz überzeugend dargelegt. Der nach dem Gesetz überragend wichtige Belang des Ausbaus der erneuerbaren Energien, der auch für Hausphotovoltaikanlagen gelte, müsse vorliegend daher zurücktreten.
Im Rahmen eines Termins vor Ort stieg das Gericht auf den Röderturm der Stadtmauer sowie auf den Rathausturm, um die Dachlandschaft von Rothenburg ob der Tauber zu bewerten und um einzuschätzen, ob das Haus der Kläger in dieser Dachlandschaft sichtbar ist.