Die für den 1. und 8. Juni 2025 geplanten Monstertruck-Shows in Kulmbach bleiben unzulässig. Dies hat die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Bayreuth mit Beschluss vom heutigen Tage entschieden.
Die Stadt Kulmbach hatte mit Bescheid vom 28. Mai 2025 die erforderliche sicherheitsrechtliche Erlaubnis von zwei Monstertruck-Shows verweigert und deren
Durchführung untersagt, die jeweils am Sonntag, den 1. und 8. Juni 2025 hätten
stattfinden sollen.
Die Veranstalterin hatte deswegen einstweiligen Rechtsschutz beim Verwaltungsgericht Bayreuth beantragt. Das Gericht lehnte diesen Antrag mit Beschluss vom
30. Mai 2025 ab. Nach Auffassung der Kammer hat die Veranstalterin nicht glaubhaft machen können, dass konkrete Gefahren für Leben und Gesundheit der Besucher hinreichend auszuschließen wären. Weder gegenüber der Stadt Kulmbach noch im gerichtlichen Verfahren habe die Antragstellerin ein überzeugendes Sicherheitskonzept darlegen können. Vielmehr seien die Angaben der Veranstalterin
hierzu widersprüchlich und lückenhaft geblieben. Deshalb komme auch eine Erlaubnis unter entsprechenden Auflagen nicht in Betracht. Dass die Antragstellerin bereits im Jahr 2021 vergleichbare Shows in Kulmbach habe durchführen dürfen, hindere die Stadt nicht daran, die Sicherheit der Veranstaltung neu zu beurteilen und gegebenenfalls auch strengere Anforderungen zu stellen.