OVG erklärt Bebauungsplan „Nördlich Stuhlsatzenhaus“ für unwirksam

Der 2. Senat des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes in Saarlouis hat mit aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 9. Oktober 2025 ergangenem Urteil (Az.: 2 C 168/24) den Bebauungsplan „Nördlich Stuhlsatzenhaus“ der Landeshauptstadt Saarbrücken (Nr. 139.02.00) für unwirksam erklärt. Das Gericht hat damit im Hauptsacheverfahren einem Normenkontrollantrag des BUND Landesverband Saar e.V. entsprochen.

Die Revision wurde vom Senat nicht zugelassen. Unabhängig davon bleibt eine sogenannte Nichtzulassungs-Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig möglich.