Der 14. Senat des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) hatte mit am 9. Oktober 2025 bekannt gegebenen Urteilen vom 8. Oktober 2025 in sechs Musterverfahren zur Frage der Rückzahlung von Corona-Soforthilfen entschieden (s. Pressemitteilung vom 9. Oktober 2025). Inzwischen liegen die schriftlichen Entscheidungsgründe des 14. Senats vor. Sie wurden den Beteiligten der sechs Berufungsverfahren am 28. November 2025 zugestellt.