VG Regensburg bestätigt Abgabepflicht und Haltungsverbot für Wolfshunde in Traitsching

Das VG Regensburg hat die Eilanträge zweier Hundehalter aus dem Landkreis Cham gegen die Bescheide der Gemeinde Traitsching abgelehnt. In diesen hatte die Gemeinde die Abgabe von drei Wolfshunden angeordnet und die Haltung von großen Hunden und Kampfhunden untersagt.

Die Antragsteller brachten im Wesentlichen vor, dass von den Hunden keine konkrete Gefahr ausgehe und die Haltungsuntersagung unverhältnismäßig sei. Es hätten mildere Mittel wie der Bau eines Geheges oder eine Maulkorbpflicht ergriffen werden müssen.

Die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts kommt im vorläufigen Rechtsschutz zu dem Ergebnis, dass die sicherheitsrechtlichen Anordnungen der Gemeinde nicht zu beanstanden seien. Die wiederholten Vorfälle mit den Hunden und die fortgesetzte Weigerung, den bereits angeordneten Leinenzwang zu befolgen, würden belegen, dass vom Verhalten der Antragsteller im Umgang mit den Hunden eine konkrete Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehe.