VG Regensburg: Bolzplatz der Gemeinde Steinberg am See vorläufig gestoppt

Das Verwaltungsgericht Regensburg hat am 29. Juli 2025 einem Eilantrag eines Nachbarn stattgegeben. Dieser richtete sich gegen eine der Gemeinde Steinberg am See durch das Landratsamt Schwandorf erteilte Baugenehmigung für eine Umnutzung eines Schulsportplatzes in einen Bolzplatz.

Der Nachbar brachte im Wesentlichen vor, dass die außerschulische Nutzung des Bolzplatzes zu erheblichen Beeinträchtigungen durch Lärm sowie Vermüllung führe und der Bescheid Benutzer und Nutzungszeiten nicht ausreichend festlege.
Die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts kommt im vorläufigen Rechtsschutz zu dem Ergebnis, dass der Schulsportplatz einstweilen nicht außerhalb der Schulzeit genutzt werden darf. Die Baugenehmigung treffe keine hinreichend bestimmte Regelung hinsichtlich der Nutzung (Nutzerkreis, Personenzahl, Nutzungszeiten), sodass eine Verletzung des Antragstellers in seinen Rechten nicht ausgeschlossen werden könne.