Akten des Kultusministeriums betreffend die Israelitische Religionsgemeinschaft Baden: Kein Anspruch auf ungeschwärzte Informationen

Das Verwaltungsgerichts Karlsruhe hatte seine diesbezügliche Klage mit Urteil vom 24. November 2021 – 6 K 192/19 – abgewiesen, da dem auf das Landesinformationsfreiheitsgesetz gestützten Informationsbegehren das verfassungsrechtlich garantierte Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaften entgegenstehe (Art. 140 GG i. V. m. Art. 137 Abs. 3 WRV, siehe hierzu auch die Pressemitteilung des VGH vom 2. März 2023).

Der VGH hat den Beteiligten heute den Tenor des ergangenen Urteils mitgeteilt. Die Urteilsgründe liegen noch nicht vor.