Beim Verwaltungsgericht ist am Freitag ein vorläufiges Rechtsschutzgesuch eines Kandidaten auf Zulassung zur am 21. September 2025 stattfindenden Wahl des Oberbürgermeisters der Stadt Ludwigshafen eingegangen.
Der 55-jährige Antragsteller ist Beamter auf Lebenszeit im Schuldienst in Rheinland-Pfalz. Er ist Mitglied der Alternative für Deutschland (AfD) und in dieser Funktion seit 2015 Mitglied des Koblenzer Stadtrates und seit 2016 Mitglied des Landtages von Rheinland-Pfalz.
Die AfD nominierte den Antragsteller als Kandidat für die Wahl des Oberbürgermeisters in Ludwigshafen. Der Wahlausschuss Ludwigshafen entschied am 5. August 2025 jedoch, den Antragsteller nicht als Oberbürgermeisterkandidaten zuzulassen. Begründet wurde dies mit Zweifeln an seiner Verfassungstreue.
Gegen diese Entscheidung des Wahlausschusses setzt sich der Antragsteller nunmehr mit einem Eilrechtsgesuch gerichtlich zur Wehr. Er macht geltend, es liege eine Verletzung des passiven Wahlrechts vor. Der Wahlausschuss sei nicht befugt, das passive Wahlrecht inhaltlich zu prüfen. Im Übrigen bestünden keine Zweifel an seiner Verfassungstreue.
Das Gericht hat den Eilantrag dem Antragsgegner mit der Bitte um Stellungnahme zugestellt. Über die Streitsache wird frühestens nach Eingang der Stellungnahme des Wahlausschusses entschieden.