Nein. Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass private Krankenversicherungen ohne ausdrückliche Einwilligung der Versicherten deren Rechnungen nicht hinsichtlich enthaltenen Diagnosen analysieren dürfen, um passende Teilnehmer für Vorsorgeprogramme zu identifizieren.
Zwar kann eine solche Datenverarbeitung grundsätzlich der Gesundheitsvorsorge dienen und unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt sein. Entscheidend ist jedoch die Interessenabwägung: Der Schutz sensibler Gesundheitsdaten wiegt hier schwerer als das Interesse der Versicherung an der Durchführung ihrer Programme.
Ergebnis: Ohne wirksame Einwilligung ist diese Praxis unzulässig.
https://www.bverwg.de/de/pm/2026/16
Eine Baugenehmigung fällt nicht unter diese Vorschrift, wenn die anzuwendenden umweltbezogenen Regelungen nicht die Auswirkungen des genehmigten Vorhabens selbst (z. B. einer neuen Wohnnutzung) betreffen, sondern ausschließlich die Auswirkungen eines bereits bestehenden, benachbarten Betriebs (z. B. dessen Lärmemissionen).
https://www.bverwg.de/de/pm/2026/17
Im Jahr 2025 standen die Verwaltungsgerichte vor einer außergewöhnlich hohen Belastung, insbesondere aufgrund der stark gestiegenen Asylverfahren – auf dem höchsten Stand seit 2017. Gleichzeitig konnte der Verwaltungsgerichtshof die Dauer der Verfahren insgesamt verkürzen. Für das Jahr 2026 werden zudem wichtige gerichtliche Entscheidungen erwartet.
https://verwaltungsgerichtshof-baden-wuerttemberg.justiz-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Der+Verwaltungsgerichtshof
Nein. Der Verwaltungsgerichtshof hat entschieden, dass die Voraussetzungen für einen solchen Widerruf nicht vorliegen. Insbesondere gibt es keine ausreichenden neuen Tatsachen oder rechtlichen Änderungen, die einen Widerruf rechtfertigen würden. Zudem greift der Vertrauensschutz, da die Deutsche Bahn den Beschluss bereits umgesetzt hat. Daher bleibt die geplante vorübergehende Abbindung der Gäubahn rechtlich zulässig.
https://verwaltungsgerichtshof-baden-wuerttemberg.justiz-bw.de/pb/,Lde/Startseite
Ja. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg entschied, dass die erteilten Genehmigungen rechtmäßig sind und die Gemeinde Walheim nicht in ihren Rechten verletzt wird. Weder die Planungshoheit der Gemeinde noch die Einwände zur baurechtlichen Zulässigkeit oder zur Erschließung (Abwassertransport per LKW) konnten die Genehmigung verhindern.
https://verwaltungsgerichtshof-baden-wuerttemberg.justiz-bw.de/pb/,Lde/Startseite
Ja. Das Verwaltungsgericht München verpflichtete die Stadt, die Tempo-30-Schilder vorläufig wieder aufzustellen, da unklar ist, ob die NO₂-Grenzwerte ohne die Geschwindigkeitsbegrenzung eingehalten werden. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof bestätigte diese Verpflichtung und lehnte den Antrag der Stadt ab, die Umsetzung vorläufig auszusetzen.
https://www.vgh.bayern.de/gerichte/bayvgh/index.html
Nein. Das Verwaltungsgericht Augsburg entschied, dass ein Redeverbot nur verhängt werden darf, wenn mit hoher Wahrscheinlichkeit strafbare oder sonst rechtswidrige Äußerungen zu erwarten sind. Die Stadt konnte dies nicht nachweisen, sodass das Eilverbot aufgehoben wurde und Höcke theoretisch als Redner teilnehmen dürfte.
https://www.vgh.bayern.de/gerichte/vgaugsburg/index.html
Ja, das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat am 2. März 2026 entschieden, dass die Transporte rechtmäßig sind. Die Beschwerde des BUND wurde abgewiesen, da das öffentliche Interesse an einer baldigen Räumung des Lagers in Jülich die Sicherheitsbedenken des Antragstellers überwiegt. Die Beförderungsgenehmigung ist nicht offensichtlich rechtswidrig, und die CASTOR-Behälter können in Ahaus sicher aufbewahrt werden.
https://www.berlin.de/gerichte/oberverwaltungsgericht/
Nein. Der 8. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs entschied, dass die KVH nur Rückforderungen für den tatsächlich geprüften Zeitraum und in der Höhe der festgestellten, zu Unrecht gezahlten Leistungen geltend machen darf. Pauschale Rückforderungen für mehrere Monate oder für die gesamte Vergütung sind nicht zulässig, wenn nur einzelne Verstöße festgestellt wurden und keine systematischen Abrechnungsfehler vorliegen.
https://verwaltungsgerichtsbarkeit.hessen.de/
Nein. Die Gemeinde Künzell ist nicht verpflichtet, den Vorstellungen der Partei nach maximaler Plakatwerbung zu entsprechen. Parteien haben zwar grundsätzlich Anspruch auf angemessene Wahlwerbung, aber Umfang und Aufstellungsorte legt die Gemeinde fest. Da der AfD-Kreisverband bereits ausreichend Flächen für Plakate erhielt (fast 300 Standorte für rund 17.300 Einwohner), war die Ablehnung weiterer Plakate rechtmäßig.
https://verwaltungsgerichtsbarkeit.hessen.de/
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