Zunahme der Asylverfahren – Herausforderung für die Verwaltungsgerichte

10.10.2014

Die Verwaltungsgerichte stehen in der Verantwortung dafür, dass Asylsuchende in einem rechtsstaatlichen Verfahren zeitnah Gewissheit über ihren Aufenthaltsstatus erhalten. Die deutliche Zunahme der gerichtlichen Asylverfahren stellt deshalb die Verwaltungsgerichte vor besondere Herausforderungen. Dies war Thema der Jahreskonferenz der Präsidentinnen und Präsidenten der Oberverwaltungsgerichte und Verwaltungsgerichtshöfe der Länder sowie des Präsidenten des Bundesverwaltungsgerichts am 9. und 10. Oktober 2014 in Koblenz. Der Präsident des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz Dr. Lars Brocker erklärte nach Abschluss der Tagung, dass angesichts des starken Anstiegs der Asylbewerberzahlen in Deutschland gerade in jüngster Zeit auch mit einer weiterhin erheblichen Zunahme von Verfahren im Asylbereich bei den Verwaltungsgerichten zu rechnen sei.

Die Präsidentinnen und Präsidenten wiesen darauf hin, dass in den letzten fünf Jahren bundesweit die Eingänge bei den Verwaltungsgerichten im Asylbereich von etwa 15.000 Verfahren im Jahr 2009 auf über 38.000 im Jahr 2013 angestiegen sind. In jüngster Zeit hat sich dieser Anstieg nochmals erheblich beschleunigt: Allein im ersten Halbjahr 2014 verzeichneten die Verwaltungsgerichte bundesweit über 32.000 Eingänge in Asylsachen. Dies entspricht der Entwicklung der Asylanträge beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. So haben sich die Antragszahlen beim Bundesamt von etwa 33.000 im Jahr 2009 auf gut 127.000 im Jahr 2013 deutlich mehr als verdreifacht. Deshalb hat sich beim Bundesamt bereits jetzt ein erheblicher Verfahrensrückstau gebildet. Bundesinnenminister de Maizière rechnet für das Gesamtjahr 2014 mit mindestens 200.000 Asylanträgen. Damit wäre der höchste Stand seit 20 Jahren erreicht.

Nach Einschätzung der Präsidentinnen und Präsidenten machen diese Zahlen deutlich, dass künftig mit einem weiteren erheblichen Anstieg der Verfahren bei den Verwaltungsgerichten zu rechnen sei. Der Bund habe auf die rapide ansteigende Zahl der Asylanträge bereits reagiert und im Bundeshaushalt 2014 Mittel für 300 zusätzliche Stellen bei dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bereitgestellt, um damit die Bearbeitungsdauer der Asylverfahren zu verkürzen. Dieses wichtige Ziel könne nur erreicht werden, wenn frühzeitig durch entsprechende Maßnahmen der Länder Vorsorge dafür getroffen werde, dass bei der Bearbeitung der Asylanträge in anschließenden verwaltungsgerichtlichen Verfahren kein Engpass entstehe. Das gelte insbesondere auch deshalb, weil das Asylrecht zunehmend komplexer und schwerer handhabbar geworden sei.