In dem Rechtsstreit um die Verkehrslärmbelastung im Koblenzer Stadtteil Rübenach hat die Stadt Koblenz heute den vor dem Verwaltungsgericht Koblenz am 20. März 2015 unter Vorbehalt geschlossenen Vergleich widerrufen.
Geklagt hatte ein Anwohner der Aachener Straße, der die Belästigungen durch Lärm und Abgase für unzumutbar hält. Seine Vorschläge zur Verbesserung der Situation seien in der Vergangenheit nicht aufgegriffen worden, obwohl sie kostengünstig umgesetzt werden könnten.
In der mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Koblenz hatten die Beteiligten eine vergleichsweise Regelung der Angelegenheit angestrebt. Die Stadt sollte sich verpflichten, auf der Aachener Straße, beginnend von der Einmündung Alemannenstraße bis zur Einmündung Straußpfad, eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h (Tag und Nacht) anzuordnen. Allerdings waren die Beteiligten sich darüber im Klaren, dass es einer Vorab-Beteiligung des Landesbetriebs Mobilität Rheinland-Pfalz (LBM) bedürfe.
Die Stadtverwaltung Koblenz hat heute dem Gericht – fristgemäß – den Widerruf des Vergleichs mitgeteilt. Das Verwaltungsgericht wird dem Verfahren nunmehr Fortgang geben. Dabei werden die Beteiligten auch Gelegenheit erhalten, weitere Möglichkeiten zur einvernehmlichen Beilegung des Rechtsstreits zu erörtern.
(Verwaltungsgericht Koblenz, 5 K 548/14.KO).
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