Die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Stuttgart verhandelt unter dem Vorsitz des Vorsitzenden Richters am Verwaltungsgericht Dr. Walter Nagel ab
Mittwoch, den 28. Oktober 2015, 10:00 Uhr,
und an drei weiteren Verhandlungstagen, Mittwoch, ab 10:00 Uhr, den 11.11.2015, 18.11.2015 sowie am 25.11.2015
im Sitzungssaal 5 des Gerichtsgebäudes in Stuttgart,
Augustenstraße 5,
über die Klagen wegen des Polizeieinsatzes am 30. September 2010 im Stuttgarter Schlossgarten (Az.: 5 K 3991/13, 5 K 1265/14, 5 K 2184/14, 5 K 2704/14, 5 K 2705/14, 5 K 2706/14 und 5 K 2707/14). In sieben Klageverfahren begehren die Kläger die Feststellung, dass der Polizeieinsatz am 30.09.2010 im Stuttgarter Schlossgarten rechtswidrig war. Die Klagen sind gegen das vom Polizeipräsidium Stuttgart vertretene Land Baden-Württemberg gerichtet.
Die Kläger, die fast alle bei dem Polizeieinsatz verletzt wurden, möchten im Wesentlichen vom Gericht festgestellt haben, dass die Aufforderung der Polizei, bestimmte Bereiche des Schlossgartens zu verlassen sowie die Androhung und Anwendung des unmittelbaren Zwangs durch Einsatz von Wasserwerfern, Schlagstock und Pfefferspray rechtswidrig waren. Zur Begründung tragen sie im Wesentlichen vor, sie seien Teilnehmer einer friedlichen Versammlung gewesen. Der durch die Polizeibeamten ausgesprochene Platzverweis sei rechtswidrig gewesen, da die Auflösung der Versammlung nicht wirksam angeordnet worden sei. Schon aus diesem Grund seien die Androhung und Anwendung der Zwangsmittel unzulässig gewesen. Im Übrigen sei der Einsatz von Wasserwerfern, Schlagstöcken und Pfefferspray unverhältnismäßig gewesen. Insbesondere sei das gezielte Ausrichten des Wasserstrahls der Wasserwerfer auf einzelne Personen angesichts der fehlenden Gefahrenlage völlig überzogen gewesen.
Dem ist das beklagte Land in allen Punkten entgegengetreten.