Dem Fan ist von dem Polizeipräsidium Mainz untersagt worden, das Stadtgebiet Mainz von Samstag, den 15. Oktober 2016 (20.00 Uhr) bis Sonntag, den 16. Oktober 2016 (24.00 Uhr) zu betreten. An dem Sonntag findet das Fußballspiel FSV Mainz 05 gegen SV Darmstadt 98 statt.
Das Verwaltungsgericht Mainz lehnte einen Eilantrag des Fans ab und bestätigte das verhängte Betretungs- und Aufenthaltsverbot. Eine negative Gefahrenprognose sei hinsichtlich des Fans gerechtfertigt. Unter Berücksichtigung von Erkenntnissen der Polizei lägen ausreichend Tatsachen vor, nach denen der Vereinsanhänger im Rahmen seiner Zugehörigkeit zu einer Problemfanszene (sog. Ultras) zu Straftaten neige. Bereits in der Vergangenheit sei er bei Gewalttätigkeiten im Zusammenhang mit Fußballspielen, u.a. bei einem anderen Spiel der beiden Vereine, aufgefallen.
(Verwaltungsgericht Mainz, Beschluss vom 14. Oktober 2016, 1 L 1133/16.MZ)