Band Grup Yorum darf auf Kundgebung „Gegen Rassismus und gegen Degeneration“ nur unter Auflagen auftreten

Mit Beschluss vom 27. September 2018 hat die für Versammlungsrecht zuständige 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main auf das Eilrechtsschutzbegehren des Versammlungsleiters der Kundgebung „Gegen Rassismus und gegen Degeneration“ das von der Stadt Frankfurt am Main verfügte Auftrittsverbot der Band Grup Yorum aufgehoben und den Auftritt unter bestimmten Auflagen gestattet.

Der Antragsteller meldete als Versammlungsleiter für den kommenden Samstag, 29. September 2018, im Zeitraum von 16 bis 22 Uhr eine Kundgebung mit dem Thema „Gegen Rassismus und gegen Degeneration“ auf der Grünfläche des
Rebstockgeländes mit etwa 1.000 Teilnehmern an. Auf der Kundgebung sollen verschiedene Redner und Musikgruppen auftreten. Geplant ist unter anderem ein Auftritt der türkischen Band Grup Yorum.

Im Rahmen eines Kooperationsgespräches zwischen dem Antragsteller und der Stadt Frankfurt am Main wurden Inhalt und Ablauf näher konkretisiert.

Mit Verfügung vom 24. September 2018 erteilte die Stadt Frankfurt dem Antragsteller für die Durchführung der Kundgebung verschiedene Auflagen. Dabei untersagte sie den Auftritt bzw. die (Musik-)Beiträge der Band Grup Yorum, da erhebliche Gefahren für die öffentliche Sicherheit durch zu erwartende Verletzungen der (Straf-)Rechtsordnung bestünden. Die Band sei als integraler Bestandteil der verbotenen DHKP-C anzusehen. Das Vereinsverbot gegen die DHKP-C erstrecke sich
daher auch auf die Band.

Hiergegen wandte sich der Versammlungsleiter mit seinem Eilantrag. Die Untersagung beschränke ihn nicht nur in seinem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit, sondern auch auf Kunstfreiheit, da er sich durch den Auftritt der Gruppe des Ausdrucksmittels der Kunst bediene. Die Gruppe sei nicht integraler Bestandteil der DHKP-C.

Das Verwaltungsgericht hat dem Eilrechtsantrag mit der Maßgabe stattgegeben, dass jegliche Propaganda oder Werbung für eine terroristische Vereinigung, insbesondere der DHKP-C, der DHKC, der Anatolischen Föderation oder der Dev Genc sowie ihrer Untergruppierungen durch Darbietung bestimmter Lieder, Redebeiträge, Aufstellen von Informations- oder Verkaufsständen und Verbreitung von Propagandamitteln sowie Nutzung bestimmter Symbole verboten ist.

Das Gericht betont, dass das Recht auf Durchführung einer Versammlung besonderen Schutz genieße und in Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nur dann eingeschränkt werden könne, wenn eine unmittelbare Gefahr bestehe und andere Mittel nicht ausreichten, um die öffentliche Sicherheit zu schützen.

Das Gericht äußert dabei Zweifel daran, dass die Band Grup Yorum selbst eine verbotene Organisation ist. Zwar seien in der Vergangenheit bei ihren Konzerten Reden von Angehörigen der verbotenen DHKP-C oder ihrer Jugendorganisationen gehalten worden und viele Liedtexte sowie Videos enthielten eindeutige Bezüge zur DHKP-C. Hinreichende tatsächliche, ein Auftrittsverbot begründende Anhaltspunkte dafür, dass dies auch bei dem in Frankfurt geplanten Auftritt geschehen werde, lägen jedoch nicht vor. Das Gericht geht davon aus, dass die von ihm erlassenen Bedingungen die Begehung von Straftaten und Gefährdungen des demokratischen Rechtsstaates verhindern. Falls es gleichwohl während der angemeldeten Versammlung zu Straftaten oder Verstößen gegen die Auflagen kommen sollte, könne die Antragsgegnerin einschreiten und die Versammlung äußerstenfalls sogar auflösen.