Die NPD-Fraktion im Wetterauer Kreistag ist mit dem Versuch gescheitert, per einstweiliger Anordnung einen Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Kreistagssitzung am 24. Oktober 2018 setzen zu lassen. Der Vorsitzende des Kreistages hatte sich geweigert, einen fristgerecht eingegangenen Antrag der NPD-Fraktion zur Abstimmung auf die Tagesordnung zu setzen.
Mit dem Antrag wollte die NPD-Fraktion einen Aufruf des Kreistagsvorsitzenden an die den Regierungsparteien des Bundes (CDU und SPD) als Mitglied angehörenden Kreistagsmitglieder beschließen lassen, ab sofort ihre Sitzungsgelder dem Hilfsverein für Opfer von Kriminalität und Gewalt „Weißer Ring e.V.“ zu spenden. In der Begründung des Antrags wurde ausgeführt, dass Morde, Vergewaltigungen, Körperverletzungen, sexuelle Belästigungen, Raubüberfälle und viele Straftaten mehr das Ergebnis der rechtswidrigen Massenzuwanderung und der Politik der offenen Grenzen seien.
Die 8. Kammer des Verwaltungsgerichts Gießen gab dem Kreistagsvorsitzenden nun Recht. Eine Fraktion hat, so führt die Kammer aus, nur Anspruch auf die Aufnahme eines ordnungsgemäß gestellten Antrages auf die Tagesordnung einer Kreistagssitzung, wenn der Gegenstand der Beschlussfassung in die Verbandskompetenz des Landkreises und die Organkompetenz des Kreistages fällt, was der Kreistagsvorsitzende zu prüfen habe. Der beantragte Beschluss des Kreistages falle jedoch weder in die Verbandskompetenz des Wetteraukreises noch in die Organzuständigkeit des Kreistags. Der Gegenstand des Antrages betreffe nämlich eine Privatangelegenheit der Kreistagsabgeordneten, nämlich deren persönliche Verwendung ihrer erhaltenen Sitzungsgelder, nicht aber eine Aufgabe des Landkreises. Hintergrund des Antrags sei ein allgemeinpolitisches Thema, denn Anknüpfungspunkt sei die Flüchtlingspolitik der Bundesregierung und nicht eine Angelegenheit, die einen spezifischen Bezug zum Aufgabenbereich des Landkreises aufweise. Im Übrigen würde der Kreistag durch einen solchen Beschluss auch seine Kompetenzen gegenüber dem Kreistagsvorsitzenden überschreiten.