Die flächendeckende Einführung der elektronischen Gerichtsakte kommt genau zum richtigen Zeitpunkt: Ab dem 1. Januar 2022 müssen „professionelle“ Verfahrensbeteiligte, also vor allem Rechtsanwälte und Behörden, ihre Schriftsätze bei Gericht elektronisch einreichen. Durch die vollständige Umstellung aller Verwaltungsgerichte auf die elektronische Aktenführung werden Medienbrüche vermieden und die Weiterverarbeitung erleichtert. „Wir sind sehr zufrieden, den Abschied von der Papierakte rechtzeitig und mit eigenen Kräften bewältigt zu haben“, erklärt Sebastian Beimesche, Vizepräsident des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen. „Ohne das herausragende Engagement der mit dem Projekt befassten Kolleginnen und Kollegen sowie die Aufgeschlossenheit und Mitarbeit aller Gerichtsangehörigen wären wir nicht so schnell ans Ziel gelangt!“
In der Corona-Pandemie hat die weit fortgeschrittene Digitalisierung in der Verwaltungsgerichtsbarkeit die tägliche Arbeit bereits erheblich erleichtert. So konnten nicht nur Richterinnen und Richter, sondern auch Mitarbeitende auf den Geschäftsstellen und in der der Verwaltung ihre Aufgaben in großem Umfang auch am heimischen Arbeitsplatz erledigen.