Akkreditierungsverfahren für die mündliche Verhandlung in Sachen Landesentwicklungsplan Kiesabbau

Das Oberverwaltungsgericht wird im Verfahren um den Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen betreffend den Kiesabbau am Montag, 21. März 2022, 10:30 Uhr in öffentlicher Sitzung mündlich verhandeln. Zur Gewährleistung des Gesundheits­schutzes während der Corona-Pandemie wird die Verhandlung im Hör­saal 1 (H 1) der Westfälischen-Wilhelms-Universität Münster (Schlossplatz 46, 48143 Münster) stattfinden. Es ist beabsichtigt, an dem Tag auch eine Entscheidung zu ver­künden. Im Bereich des Sitzungssaals ist mindestens eine medizinische Maske (sog. OP‑Maske) zu tragen.

Die Kreise Wesel und Viersen sowie die Kommunen Kamp-Lintfort, Alpen, Neu­kirchen-Vluyn und Rheinberg wenden sich gegen die Änderung zweier Planaussa­gen im Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen, die durch Verordnung vom 23. Juli 2019 erfolgt sind. Damit wurden die Versorgungs- und Fortschreibungszeiträume für die Sicherung und den Abbau oberflächennaher Bodenschätze für nichtenergeti­sche Rohstoffe (wie etwa Kies) um jeweils fünf Jahre auf 25 Jahre bzw. 15 Jahre an­gehoben. Die Antragsteller machen in erster Linie Abwägungsfehler geltend. Dabei verweisen sie darauf, die Verlängerung dieser Zeiträume beruhe ausschließlich auf einer Abrede der Koalitionsvereinbarung der Regierungsparteien in Nordrhein-West­falen, ohne dass die Notwendigkeit der Verlängerung dieser Zeiträume und die Hin­nahme der sich daraus ergebenden Umweltfolgen darin oder in den Erläuterungen des Landesentwicklungsplans konkret begründet worden seien; vor allem habe aber keine Abwägung mit gegenläufigen Belangen stattgefunden. Der Plangeber habe es insbesondere versäumt, die Umweltfolgen der für die Antragsteller für ihre Planungen verbindlichen zeitlichen Vorgaben genau zu ermitteln und in einer planerischen Ab­wägung zu berücksichtigen.