OVG bestätigt: Präventives Klebeverbot zu unbestimmt
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat den im Eilverfahren ergangenen Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin bestätigt, wonach das gegen eine Einzelperson ausgesprochene Verbot, sich bei Protesten gegen die Klimapolitik auf den Berliner Straßen festzukleben, hinsichtlich des räumlichen Bereichs, für den die Untersagung gelten solle, zu unbestimmt sei (vgl. Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Berlin Nr. 19/2023). Die dagegen gerichtete Beschwerde […]