Altes Fachhochschul-Diplom berechtigt zur Eintragung in die Architektenliste
In die Architektenliste ist auch einzutragen, wer in der Vergangenheit an einer deutschen Fachhochschule erfolgreich einen auf Architektur ausgerichteten, auf drei Jahre angelegten Diplomstudiengang abgeschlossen hat und eine vierjährige Berufserfahrung nachweisen kann. Dies hat das Oberverwaltungsgericht durch jetzt bekannt gegebenes Urteil vom 17.3.2023 entschieden und die anderslautende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Arnsberg geändert. Der in Soest […]