Bebauungsplan zu Retentionsflächen in Ostritz ist unwirksam
Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat einem Normenkontrollantrag mit Urteil vom 9. März 2023 stattgegeben und den Bebauungsplan der Stadt Ostritz »Bahnhofstraße/Edmund-Kretschmer-Straße« wegen einer unzureichenden Ermittlung der für die Abwägung bedeutsamen Belange für unwirksam erklärt. Die Antragstellerin ist Eigentümerin von im Satzungsgebiet liegenden Grundstücken, die sie gewerblich nutzt. Der angegriffene Bebauungsplan setzt für diese Grundstücke, die in […]