Kategorie: Aktuell

Keine Einbeziehung weiterer Ursachen bei der Beurteilung der Unmöglichkeit der überwiegenden Lebensunterhaltssicherung wegen Krankheit

Ist von der Voraussetzung der überwiegenden Sicherung des Lebensunterhalts für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25b AufenthG wegen einer Erkrankung des Ausländers abzusehen, kommt es nicht darauf an, dass er den Lebensunterhalt auch aus anderen Gründen nicht sichern kann. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden. Die Klägerin, eine serbische Staatsangehörige, ist vollständig […]