Eilanträge von Kliniken in Neuss und Moers zur Krankenhausplanung des Landes NRW erfolgreich
Die Entscheidungen der Bezirksregierung Düsseldorf im Rahmen der Krankenhausplanung, zwei Krankenhäusern in Neuss und Moers bestimmte medizinische Leistungen nicht mehr zuzuweisen, darf vorläufig nicht vollzogen werden. Das hat das Oberverwaltungsgericht mit Eilbeschlüssen vom 12.09.2025 und 01.09.2025 entschieden und die anderslautenden Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Düsseldorf jeweils geändert. Damit dürfen die Kliniken die Leistungen im Rahmen des […]