Bebauungsplan der Gemeinde Wellen unwirksam
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Das neue Wellen Teil 1“ der Ortsgemeinde Wellen (Verbandsgemeinde Konz), mit dem die Errichtung eines Lebensmittelmarktes ermöglicht werden soll, ist unwirksam. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz. Nach mehreren Umplanungen beschloss der Gemeinderat der Ortsgemeinde Wellen am 30. August 2021 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Das neue Wellen Teil 1“, mit dem insbesondere […]