Das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern hat den Antrag eines Zweitwohnsitzinhabers gegen das Einreiseverbot abgelehnt.
Das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern hat den Antrag eines Zweitwohnsitzinhabers gegen das Einreiseverbot abgelehnt, das in der SARS-CoV-2 Bekämpfungsverordnung vom 3. April 2020 (SARS-CoV-2 BekämpfV) und der Corona-Landesverordnung Mecklenburg-Vorpommern vom 23. April 2021 (Corona-LVO M-V) in der Fassung vom 4. Mai 2021 geregelt war. Das Oberverwaltungsgericht hat dabei nicht in der Sache über die Rechtmäßigkeit des in […]