Der Bebauungsplan 2518 für ein Gebiet in Bremen-Vahr, Ortsteil Gartenstadt Vahr, zwischen Konrad-Adenauer-Allee, Ostpreußische Straße und Kleingartengebiet ist unwirksam.
Das Oberverwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen hat mit seinem aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 22.11.2022 ergangenen Urteil den Bebauungsplan 2518 für eine Bebauung in Bremen-Vahr, zwischen Konrad-Adenauer-Allee, Ostpreußische Straße und dem Kleingartengebiet für unwirksam erklärt. Das vollständige Urteil wurde den Beteiligten am 20.12.2022 zugestellt. Das Oberverwaltungsgericht hat das Vorliegen beachtlicher Ermittlungs- und Bewertungsfehler festgestellt, die […]