Flugplatz Bitburg: Berufung des BUND bleibt ohne Erfolg
Die dem Zweckverband Flugplatz Bitburg durch die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord erteilte naturschutzrechtliche Befreiung zur Beseitigung von gesetzlich geschützten Biotopen in Gestalt von sogenannten mageren Flachland-Mähwiesen ist rechtmäßig. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz. Der Beigeladene ist ein Mitte der 1990er Jahre gegründeter Zweckverband, dessen Aufgabe in der Konversion des ehemals militärisch genutzten […]