BayVGH: Urteilsgründe zum „Kreuzerlass“ sind da
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat mit Urteilen vom 1. Juni 2022 die Klagen (Az.: 5 N 20.1331) des Bundes für Geistesfreiheit Bayern und München sowie von 25 Einzelpersonen, gerichtet auf Aufhebung von § 28 der Allgemeinen Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaates Bayern (AGO) abgewiesen und die Berufungen (5 B 22.674) des Bundes für Geistesfreiheit […]