Steinaufschüttungen im Uferbereich der Saale in Halle (Saale) vorläufig gestoppt
Mit zwei Beschlüssen vom 11. Juli 2022 hat der 2. Senat des Oberverwaltungsgerichts die Stadt Halle (Saale) im Wege der einstweiligen Anordnung vorläufig verpflichtet, die weitere Durchführung von Maßnahmen in Form von Steinschüttungen an der Saale zu unterlassen, bis die Prüfung der Verträglichkeit des Projekts „Fluthilfemaßnahme Nr. 198 Uferbefestigung der Saale, Anteil Böschungsbefestigung“ mit den […]