Vorläufig weiterhin Tempo 30 auf der Ortsdurchfahrt der L 137 in Meerbusch-Büderich
Das Oberverwaltungsgericht hat heute einen Eilantrag abgelehnt, der darauf abzielte, die von der Stadt Meerbusch für einen Teilbereich der Landesstraße 137 erlassene Anordnung von Tempo 30 während der Nachtzeit vorläufig aufzuheben, und damit die vorangegangene Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf geändert. Im Dezember 2018 beschloss der Rat der Stadt Meerbusch einen Lärmaktionsplan, der auf fünf lärmbelasteten […]