Polizeibeamter im Schichtdienst kann nicht verlangen, dass ihm Zeiten der Ausübung seines Mandats als Ratsmitglied zur Hälfte auf die Arbeitszeit angerechnet werden
Ein im Wechselschichtdienst tätiger Polizeibeamter aus dem Kreis Lippe, der sich als Ratsherr ehrenamtlich engagiert, hat keinen Anspruch auf die hälftige Anrechnung der Zeiten der Mandatsausübung auf seine Arbeitszeit. Dies hat das Oberverwaltungsgericht mit heute verkündetem Urteil entschieden und die Klage des Beamten abgewiesen. Der Polizist forderte von dem beklagten Land Nordrhein-Westfalen, dass knapp 120 […]