Klage der Gemeinde Nalbach gegen Grubenwasseranstieg im Bergwerk Saar unzulässig
Die Klage der Gemeinde Nalbach gegen die Zulassung des bergrechtlichen Sonderbetriebsplans der beigeladenen R. AG zum Anstieg des Grubenwassers im Bergwerk Saar, Betriebsbereich Duhamel, bis zum Niveau der 14. Sohle (etwa -400 m NHN) ist unzulässig. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden. Die Gemeinde Nalbach macht geltend, durch die Zulassung des Sonderbetriebsplans in […]