Kosten der Streckenkontrolle an Bundesfernstraßen sind vom Bund zu tragen
Die Personal- und Sachkosten, die für Streckenkontrollen an den von den Ländern im Auftrag des Bundes verwalteten Bundesfernstraßen anfallen, sind Zweckausgaben, die der Bund nach Art. 104a Abs. 2 GG zu tragen hat. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden. Die Länder verwalteten bis 31. Dezember 2020 nicht nur die Bundesstraßen, sondern auch die […]