Tatsachenrevisionen zu Italien im Hinblick auf EuGH-Vorabentscheidungsverfahren ausgesetzt
Der 1. Revisionssenat des Bundesverwaltungsgerichts hat heute in Leipzig sechs parallele Verfahren nach § 78 Abs. 8 AsylG (Tatsachenrevision) zu „Dublin“-Überstellungen nach Italien bis zu einer Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) in dem Verfahren C-458/24 („Daraa“) ausgesetzt. Die Kläger, jeweils drittstaatsangehörige Mitglieder von Familien mit Kleinkindern, beantragten zunächst in Italien internationalen Schutz. Ihre […]