Eigentümer darf mit dem Abbruch der mit einem Walmdach versehenen Häuser im Frankfurter Stadtviertel Dornbusch beginnen.
Mit Beschluss der für das Baurecht zuständigen 8. Kammer des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 16.02.2022 wurde die sofortige Vollziehung der Abbruchgenehmigungen in den Liegenschaften Spenerstraße und Mechthildstraße angeordnet. Die Stadt Frankfurt am Main hatte dem Eigentümer Abbruchgenehmigungen für die auf den Liegenschaften befindlichen Häuser erteilt. Hiergegen haben zwei Nachbarinnen Widerspruch eingelegt hatten. Über den […]