nnenministerin durfte zu „Spaziergängen“ twittern
Eine über den Nachrichtendienst Twitter verbreitete Äußerung der Bundesministerin des Innern zum Demonstrationsrecht war rechtlich zulässig. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren entschieden. Am 19. Januar 2022 veröffentlichte die Ministerin auf ihrem privaten Twitteraccount die Äußerung: „Ich wiederhole meinen #Appell: Man kann seine #Meinung auch kundtun, ohne sich gleichzeitig an vielen Orten zu […]