Keine vorläufige Außervollzugsetzung der Testobliegenheit für den Besuch einer Kindertageseinrichtung
Der 14. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat mit Beschluss vom heutigen Tag einen Antrag auf vorläufige Außervollzugsetzung des § 15 Abs. 2 Sätze 1 und 2 erster Halbsatz der Niedersächsischen Corona-Verordnung (im Folgenden: Corona-VO) und des hierin bestimmten testabhängigen Zutrittsverbots zu einer Kindertageseinrichtung während der Betreuung sowie einen Antrag auf vorläufige Außervollzugsetzung des § 2 […]