Streit um Stilllegung der Obertagedeponie Brüchau vorerst entschieden: Oberverwaltungsgericht bestätigt Verpflichtung des Deponiebetreibers zur Vorlage eines Abschlussbetriebsplans für eine vollständige Auskofferung der bergbaulichen Abfallentsorgungsanlage
Das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt hat am 3. November 2021 in einem vorläufigen Rechtsschutzverfahren entschieden, dass die gegenüber dem Betreiber der Deponie Brüchau erfolgte Anordnung des Landesamtes für Geologie und Bergwesen vom 24. August 2020, einen Abschlussbetriebsplan zur vollständigen Auskofferung der bergbaulichen Abfallentsorgungsanlage in Brüchau zur Zulassung vorzulegen, voraussichtlich rechtmäßig ist. Damit hat das Gericht […]