Bad Dürrheim: Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Irma“ ist rechtmäßig
Mit seinem Urteil vom 20. Oktober 2021, das den Beteiligten in den letzten Tagen zugestellt wurde, hat der 5. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) den Normenkontrollantrag zweier planbetroffener Grundstücksnachbarn gegen den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Irma“ der Stadt Bad Dürrheim (Antragsgegnerin) abgewiesen. Der Bebauungsplan betrifft ein rd. 5.400 m2 großes Gebiet im Stadtzentrum von Bad Dürrheim, das […]