Über Sanierungsmaßnahmen im Vogelschutzgebiet Eiderstedt muss neu verhandelt werden
Über die Verpflichtung des Deich- und Hauptsielverbands Eiderstedt zu Schadensbegrenzungs- und Sanierungsmaßnahmen wegen der Schädigung der Trauerseeschwalbe im Vogelschutzgebiet Eiderstedt muss vor dem Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgericht erneut verhandelt werden. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden. Der Naturschutzbund Deutschland – Landesverband Schleswig-Holstein – begehrt gegenüber dem beklagten Kreis Nordfriesland, den beigeladenen Deich- und Hauptsielverband Eiderstedt […]