Ausbaubeitrag für Anliegerstraße im Amtsbereich Lütjenburg hat Bestand
Mit Beschluss vom 22. Oktober 2021 hat der 2. Senat des Schleswig-Hosteinischen Oberverwaltungsgerichts einen Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung abgelehnt und damit das erstinstanzliche Urteil des Verwaltungsgerichts vom 22. September 2017 (Az. 9 A 206/14) bestätigt, wonach der Kläger in rechtmäßiger Weise zu Ausbaubeiträgen in Höhe von insgesamt 189.736,33 Euro herangezogen worden ist. […]