Überflug des G8-Gipfelgegner-Camps Reddelich mit einem Tornado-Flugzeug der Deutschen Bundeswehr rechtswidrig
Das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern hat nach Aufhebung seiner zunächst klageabweisenden Entscheidungen und Zurückverweisung durch das Bundesverwaltungsgericht mit zwei Urteilen vom heutigen Tag (Az. 1 L 9/12 und 1 L 13/12) festgestellt, dass der polizeilich veranlasste Überflug des Camps Reddelich mit einem Tornado-Flugzeug der Deutschen Bundeswehr am 5. Juni 2007 rechtswidrig war und die Kläger dadurch in […]