Einzelhändlerin darf nicht von der Anwendung der 2G-Regelung ausgeschlossen werden
Mit Beschluss vom 29. September 2021 hat die für Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz zuständige 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main im einstweiligen Rechtsschutzverfahren festgestellt, dass die Antragstellerin einstweilen berechtigt ist, ihre Verkaufsstelle nach Umsetzung des 2G-Zugangsmodells ohne zusätzliche Beschränkungen nach der Corona-Schutzverordnung zu betreiben. Die Antragstellerin betreibt eine Verkaufsstelle zur Ausstellung und Vertrieb von […]